BESCHEINIGUNGEN
Freistellungsbescheinigung
Finanzamt Wiesbaden II
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungengemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Gültig vom 24.10.2025 bis 23.10.2028
Finanzamt Wiesbaden II
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungengemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Gültig vom 24.10.2025 bis 23.10.2028
Die neue e-Marke dürfen nur zugelassene Betriebe der Elektro-Innung führen, die Meisterqualifikation vorweisen können und die sich in einem Unternehmensleitbild Service und Qualität auf die Fahnen geschrieben haben.
Roth GmbH
Elektrotechnik-Reparaturservice
Urbanstraße 18
65439 Flörsheim a.M.