BESCHEI­NIGUNGEN

Freistellungsbescheinigung

Finanzamt Wiesbaden II

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungengemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Gültig vom 24.10.2022 bis 23.10.2025

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Heut' gibt’s bei Roth kaa Strom noch Licht, weil mer heut nur von Fassenacht spricht! Am Rosenmontag bleibt's hier dicht, doch ab Dienstag vergess' mer euch nicht!

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