INFOR­MATIONEN

Umsatzsteuer bei Bauleistungen

Bundesministerium der Finanzen / Bonn Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31.03.2004 (GZ: IV D1 – S 7279 – 107/04) Thema: Umsatzsteuer bei Bauleistungen Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf alle Umsätze, die unter das Grunderwerbssteuergesetz fallen, und auf bestimmte Bauleistungen.

Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb

Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHK)

Bereich Finanzen und Steuern (April 2004)

Thema: Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb (§ 13b UStG) – Merkblatt

Im Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) neu geregelt. Die Regelungen dienen der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges. Um zu verhindern, dass die Umsatzsteuer zwar an den Leistenden bezahlt, aber vom Leistenden nicht ans Finanzamt entrichtet wird, wird im § 13b UStG die Steuerschuld grundsätzlich auf den in der Regel inländischen und vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfänger verlagert.

Neue Regeln für die Umsatzbesteuerung von Bauleistungen

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Abteilung Steuer- und Finanzpolitik (Februar 2004)

Thema: Umkehrung der Steuerschuld / Wichtige Informationen für Auftraggeber – Informationsflyer

Der Auftraggeber sichert sich seinen Vorsteuerabzug. Denn wer bisher nicht nachweisen konnte, dass der beauftrage Bau- oder Subunternehmer tatsächlich existierte und seinen Steuerpflichten nachgekommen ist, dem wurde vom Finanzamt der Vorsteuerabzug verwehrt.

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